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Rahmen Automobile GbR

Adresse:
Adresse:Rahmen Automobile GbR
Waidmühle 17
52511 Geilenkirchen
Ansprechpartner:
Ansprechpartner:Willi (Sr), Andreas (Jr)
Weitere Ansprechpartner:
Weitere Ansprechpartner:Sascha Beckmann, Willi Rahmen
Telefonnummer:
Telefonnummer: 02451 - 659377
Faxnummer:
Faxnummer:02451 - 659376
Homepage:
Homepage:www.rahmen-automobile.de
E-Mail:kontakt@rahmen-automobile.de
Alle Angebote des Händlers
Allgemeine Beschreibung

Eu-Neuwagen günstig mit Rabatt kaufen
Rahmen Automobile bietet Ihnen günstige EU-Neuwagen als EU-Reimport. Durch den Reimport können Sie bis zu 41% Rabatt auf den Listenpreis Ihres EU-Fahrzeuges erhalten und sparen so bei voller Garantie! Bei allen Fragen rund um Ihr EU-Auto ist Ihnen unser Team gern behilflich.
Als Direktimporteur übernehmen wir für Sie die gesamte Abwicklung beim Reimport günstiger EU-Neuwagen: Bestellung, Terminkoordination, Transport und Erstellung der Papiere für die problemlose Zulassung Ihres EU-Fahrzeuges.

Besondere Vorteile

Der richtige Rahmen für EU-Fahrzeuge, EU-Neuwagen und Reimporte!
Seit 1987 sind wir einer der günstigsten EU-Neuwagen Händler deutschlandweit. Im Jahr 1998 haben wir unseren Betrieb komplett auf den Reimport und Export von EU Neuwagen umgestellt. Im Jahr 2002 haben wir auf vielfachen Wunsch unseren Filialbetrieb Euroautoberlin.de gegründet, um unseren EU-PKW Kunden im Osten, günstige EU Autos vor Ort anzubieten.
Unser Bestreben ist es, unseren Kunden Top Rabatte auf EU-Automobile anzubieten und ein vertrauensvoller Vertragspartner für den EU Neuwagenkauf zu sein. Als einer der wenigen Reimport Händler im Internet schicken wir immer noch unseren Kunden die Fahrzeugpapiere Ihres EU Fahrzeuges vorab kostenlos zu. Somit können Sie den EU-Wagen vor der Abholung anmelden und können bei der Abholung den EU-Neuwagen bei uns nach der Fahrzeug Kontrolle sicher bezahlen.
Ab dem Jahr 2012 bieten wir neben den EU Fahrzeugen auch die Vermittlung von deutschen Neuwagen an, teilweise können wir bei besonderen Aktionen deutsche Neuwagen mit bis zu 40% unter dem deutschen Listenpreis anbieten.
Ihre Einträge in unserem Gästebuch und die vielen Foren Einträge geben uns die Gewissheit, dass Sie sich als Kunde bei uns wohlfühlen, bedanken möchten wir uns auch für die vielen Empfehlungen unsere EU-Wagen Angebote an Freund und Bekannte.
Für Verbesserungsvorschläge haben wir aber jederzeit ein offenes Ohr.
Wir bestellen unsere EU-Neuwagen direkt beim europäischen Vertragshändler ohne Zwischenhandel und bieten deshalb extrem günstige Preise. Da wir unsere Fahrzeuge in verschiedenen Datenbanken anbieten und dort teilweise nicht alle Serienausstattungen und bestellbare Extras aufgeführt sind, bieten wir Ihnen an, auf unserer Website www.rahmen-automobile.de sich mit dem EU-Fahrzeug Konfigurator Ihr EU-Fahrzeug nach Ihren Wünschen zusammen zu stellen.
Sollten Sie Ihr EU-Fahrzeug nicht in unserem Angebot gefunden haben, rufen Sie uns, gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihr Wunschfahrzeug. Händleranfragen sind uns ebenfalls willkommen. Alle unsere Preise sind Endpreise, das heißt: inkl. deutscher Mehrwertsteuer, deutschem KFZ- Brief, Serviceheft, 0-km Inspektion, volle europaweite Herstellergarantie, zulassungsfertig frei Geilenkirchen - Teveren (nähe Aachen). Bei uns können Sie risikolos Ihren EU Neuwagen bestellen. Reimport Autos sicher bezahlen, kein Problem. Wir verlangen keine Anzahlung oder sonstige Sicherheitsleistungen bei Bestellungen Ihres EG- Fahrzeuges aus Deutschland. Erst bei der Übergabe Ihres EU-Fahrzeuges, nach erfolgter Kontrolle, zahlen Sie den vorher fest vereinbarten Kaufpreis.
Durch eine sehr straffe Kalkulation unserer EU-Fahrzeugangebote ist es uns nicht möglich Ihren Gebrauchtwagen in Zahlung zu nehmen. Gerne bieten wir Ihren Altwagen in unserer Gebrauchtwagenvermittlung an. Über diese Gebrauchtwagenvermittlung können wir ihren Gebrauchtwagen an über 100 Gebrauchtwagenhändler weiterleiten die ständig auf der Suche nach interessanten Fahrzeugen sind.
Gerne vermitteln wir Ihnen günstige Finanzierungs- und Leasingangebote für die von uns angebotenen EU Automobile. Unsere EU-Neufahrzeuge haben eine europaweit gültige Werksgarantie, sodass jeder Kunde mit eventuell anfallenden Garantiearbeiten oder Servicearbeiten einen Vertragshändler seines Vertrauens beauftragen kann. Die Vertragshändler haben sich längst auf die EU-Importe und die damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten sowie Kundenbindung eingestellt.
Unsere Reimport Lagerfahrzeuge stehen im Regelfall nicht bei uns, sondern bei unseren EU Fahrzeug Lieferanten. Die EG-Lagerfahrzeuge werden sehr schnell verkauft, ebenso schnell folgen neue EU-Fahrzeuge. Haben Sie bitte Verständnis, dass sich die Situation bei "Reimport Lagerfahrzeugen" ständig verändert. Aus diesem Grunde gelten unsere Angebote nur "vorbehaltlich Zwischenverkauf und freibleibend".
EU-Autos und Neufahrzeuge günstiger kaufen, Top Rabatte auf Neuwagen, Auto billig kaufen.



Inzahlungnahme

Eintausch ist bei unserer Preiskalkulation leider nicht möglich.

Gerne bieten wir Ihren Altwagen in unserer Gebrauchtwagenvermittlung an. Über diese Gebrauchtwagenvermittlung können wir ihren Gebrauchtwagen an über 100 Gebrauchtwagenhändler weiterleiten die ständig auf der Suche nach interessanten Fahrzeugen sind.
Sollte Ihr Fahrzeug für einen der Händler interessant sein, wird dieser sich sofort mit Ihnen in Verbindung setzten.
Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrem Fahrzeug verbindlich aus, da der Gebrauchtwagenhändler sich auf diese Angaben verlässt und die Ausstattung bei der Bewertung eine wichtige Angabe ist.
Bitte senden Sie aussagefähige Bilder des Fahrzeuges an die E-Mail Adresse Info@rahmen-automobile.de

http://rahmen-automobile.de/cm/de/gebrauchtwagen-vermittlung

Finanzierung

Finanzierung für EU-Neuwagen ab 3,99 % effektivem Jahreszins

Zu unseren Top Fahrzeugangeboten erhalten Sie nun auch noch die Möglichkeit einer absoluten Top Finanzierung für Ihr neues EU-Fahrzeug.

Unsere Konditionen
•Ab 20.000,- € Finanzierungsbetrag bis 96 Monate Finanzierung ab 3,99 % effektiver Jahreszins Vollfinanzierung nur i.V. mit RSV
•Ab 5.000,- € Finanzierungsbetrag bis 96 Monate Finanzierung ab 4,99 % effektiver Jahreszins Vollfinanzierung nur i.V. mit RSV
•Ab 5.000,- € Finanzierungsbetrag bis 96 Monate Finanzierung Vollfinanzierung auch ohne RSV möglich
•Ab 5.000,- € Finanzierungsbetrag, Ballonfinanzierung mit Laufzeiten bis 60 Monaten ab 4,99%* effektiver Jahreszins nur i.V. mit RSV.
•Unter 5.000,- € Finanzierungsbetrag, ab 5,99%* effektiver Jahreszins nur i.V. mit RSV.

* Restschuldversicherung . Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf Privatfinanzierungen.

Die Vorzüge unserer Finanzierungspartner:

* Sondertilgungen sind ohne weiteres möglich
* Vorzeitiges Ablösen des Kredits möglich
* Absicherung gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit möglich.

Werkstatt

Wir haben keine Werkstatt, die fälligen Garantie und Wartungsarbeiten für Ihren EU-Wagen lassen Sie beim Vertragshändler des Herstellers in Ihrer Nähe machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB


Rahmen Automobile
Neuwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger)

Stand: 11/2009

I. Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis vier Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, wenn es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, der bei Abschluss des Kaufvertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Preise/Preisanpassungen

Der Preis des Fahrzeugs versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. der zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrzeugs gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (seit 1.1.2007: 19%). Der Käufer hat einen entsprechenden Mehrbetrag in Fällen des Vertragsschlusses von vier oder mehr als vier Monaten vor Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nach § 29 Abs. 1, Abs. 2 UStG angemessen, d.h. in voller Höhe, auszugleichen. Eine Ausgleichspflicht in voller Höhe besteht über § 29 UStG hinaus auch in Fällen des Vertragsschlusses weniger als vier Monate vor und Lieferung nach Erhöhung des Umsatzsteuersatzes, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Kaufvertragsabschluss eintretende, vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten. Maßgeblich ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers. Im Falle einer Preissenkung des Herstellers hat der Käufer Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises.

Bitte beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Deutschland in anderen europäischen Ländern bei einigen Herstellern keine Preisbindung gibt, was bedeutet, dass für den Endpreis nicht der Tag der Bestellung sondern der Auslieferung maßgeblich ist. Eine Preiserhöhung innerhalb der Lieferzeit muss somit vom Kunden getragen werden. Der Kunde hat aber das Recht bei einer Preiserhöhung von mehr als 2,5% vom Kaufvertrag zurück zu treten. Maßgeblich ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers. Im Falle einer Preissenkung des Herstellers hat der Käufer Anspruch auf eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises.

III. Zahlung

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Zahlungsbedingungen:
a. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes, in Bar, per LZB-Scheck oder per Bankbestätigtem Scheck fällig. Wird der Kaufpreis per Überweisung bezahlt muss der Rechnungsbetrag 2 Tage vor Abholung des Fahrzeuges bei uns gutgeschrieben sein.

b.Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss entsprechend Ziffer I) 1) dieser AGB.

Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.

Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

V. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen

VII. Sachmangel

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:

Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung

VIII. Haftung

Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Gerichtsstand / Sonstiges

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig/unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die AGB im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Sitz: Rahmen Automobile.de, 52511 Geilenkirchen , Waidmühle 17

Datenschutz

Einwilligung zur Übermittlung von Daten
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Kundenbetreuung, der Erstellung von Kundenprofilen
sowie zur Erstellung der notwendigen Kundendatei durch die Fa. Rahmen Automobile, den Lieferanten sowie den Fahrzeughersteller verarbeitet
und genutzt werden. Diese Einwilligung gilt auch für Daten, welche von den genannten Unternehmen in Zukunft von mir erhoben werden. Ich bin
darüber informiert, dass ich diese Einwilligung jederzeit gegenüber
Rahmen Automobile, Waidmühle 17, D-52511 Geilenkirchen-Teveren
per Fax.: +49 (0) 2451 65 93 76 oder eMail: info@rahmen-automobile.de
widerrufen kann.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
Rahmen Automobile GbR
Waidmühle 17
52511 Geilenkirchen


Postadresse:
Rahmen Automobile GbR
Waidmühle 17
52511 Geilenkirchen


Vertreten durch:
Agnes Rahmen


Kontakt:
kontakt@rahmen-automobile.de


Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE812517033


Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Rahmen Automobile GbR
Waidmühle 17
52511 Geilenkirchen


Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.


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Quelle: eRecht24

Angaben nach §3 DL-InfoV:
BVfK-Händler garantieren Sicherheit beim EU-Neuwagen Kauf.

Weitere Informationen zu den Kfz-Schiedsstellen, inbes. zu Verfahren und Voraussetzungen
zum Zugang können Sie der Seite www.kfz-schiedsstelle.de entnehmen.