HVT Automobile GmbH
- HVT Automobile GmbH
- Auf dem Sand 6
- 40721 Hilden
- Telefon:
- 02103/2533690
- Telefax:
- 02103/2533691
- Ansprechpartner:
- Martin Voßwinkel
- Stefan Hucke
- E-Mail:
- info@hvt-automobile.de
- Internet:
- http://www.hvt-automobile.de
- Geschäftsführer:
- Stefan Hucke, Martin Voßwinkel
- Gesellschaftsform:
- GmbH
- USTID:
- 63953
- HRB:
- DE257055270
- Registergericht:
- Amtsgericht Düsseldorf
- Lieferbare Hersteller
- Audi, Dacia, Seat, Skoda, Suzuki, VW
!!! Ihr Neuwagen Spezialist aus Hilden !!!
Die Firma HVT Automobile GmbH befasst sich mit der Vermittlung von deutschen Neufahrzeugen, sowie dem Import und der Vermittlung von EU-Neufahrzeugen. Wir sind auf den Internet Handel spezialisiert und arbeiten äußerst kosteneffizient was sich in unseren Verkaufspreisen wiederspiegelt. Unsere Lagerfahrzeuge stehen auf Abruf bei den EU-Vertragshändlern und sind innerhalb kurzer Zeit verfügbar. Alle unsere Preise sind Endpreise, das bedeutet für Sie: Inklusive deutscher Mehrwertsteuer, Zulassungsdokumenten, Serviceheft, 0-KM Inspektion, 2 Jahren Neuwagen Herstellergarantie. Unsere Lagerfahrzeuge werden schnell verkauft, täglich folgen jedoch neue. Bitte erfragen Sie den tagesaktuellen Lagerbestand telefonisch. Bei uns können Sie risikolos Ihr Wunschfahrzeug bestellen. Wir verlangen keine Anzahlung oder sonstige Sicherheitsleistung. Erst bei Fahrzeugübergabe, nach erfolgter Kontrolle, zahlen Sie den vereinbarten Kaufpreis.
Die Europäische Kommission betont mit Nachdruck das Recht jedes EU-Bürgers, im europäischen Binnenmarkt an jedem Ort der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge. Die Preise für Neuwagen variieren innerhalb der Europäischen Union beträchtlich. Dies hat seine Ursache u.a. in einer uneinheitlichen Besteuerung. Dies veranlasst die Kraftfahrzeughersteller ihre Produkte mit verschiedenen Einstandspreisen auf den nationalen Märkte anzubieten. Hinzu kommt die unterschiedliche nationale Nachfrage und Wertschätzung der Ware. Untersuchungen innerhalb der Europäischen Union haben in der Vergangenheit immer wieder zu dem Ergebnis geführt, dass die Preise in Deutschland - selbst für hier hergestellte Fahrzeuge - vergleichsweise hoch sind.
Eine Gebrauchtwageninzahlungnahme bieten wir derzeit leider nicht an. Wir haben im Laufe unserer Tätigkeit die Erfahrung gemacht, dass man durch eine Organisation des Privatverkauf üblicherweise einen höheren Erlös erzielen kann als bei einer Gebrauchtwageninzahlungnahme. Hierfür bietet sich der Verkauf über eine der Fahrzeugbörsen an. Hier können Sie kostenfrei versuchen, einen Käufer zu finden. Da Sie als Privatperson den Bestimmungen zur Garantie nicht unterliegen, werden Sie mit Sicherheit mehr Geld mit dem Verkauf erzielen können, als Sie von einem Händler zur Inzahlungnahme angeboten bekommen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bei uns finanzieren Sie bereits ab 4,99%.
Wir Handeln ausschließlich mit Neufahrzeugen.
Die Garantie / Gewährleistung der Kfz.-Hersteller gilt innerhalb der gesamten EU. Dies hat zur Folge, daß der in der Europäischen Union erworbene Neuwagen unter denselben Garantiebedingungen/Gewährleistungsbedingungen in einer deutschen Vertragswerkstatt zur Inspektion bzw. Reparatur gebracht werden kann. Die Seat Deutschland GmbH schreibt hierzu: Grundsätzlich ist jeder Verbraucher berechtigt, überall in der Europäischen Union die Erbringung von garantierten Leistungen zu fordern - ohne Rücksicht darauf, in welchem Land der EU das Fahrzeug gekauft oder in Betrieb genommem wurde!
Maßgeblich Vertragsgrundlage für alle von HVT Automobile GmbH durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Käufers, die nicht anerkannt werden.
II. Angebote und Unterlagen
1. Angebote des Verkäufers, insbesondere solche, die durch Kunden im Neuwagenkonfigurator von HVT Automobile GmbH (www.hvt-automobile.de) einzuholen sind, sind grundsätzlich freibleibend. Soweit dem Kunden ein schriftlicher Bestellauftrag des Verkäufers vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe bindend.
2. Der Verkäufer gibt grundsätzlich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien für Waren sowie für Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen in Preislisten, Katalogen oder Drucksachen ab. Dies gilt insbesondere auch für im Internet veröffentlichte Angaben, Beschreibungen oder Zeichnungen.
III. Vertragsschluß
1. Der Vermittlungsvertrag ist abgeschlossen, wenn die Firma HVT Automobile GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen bestätigt, oder die Lieferung ausgeführt ist. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Nachträgliche Änderungen in den Vertragsunterlagen durch den Auftraggeber werden erst durch schriftliche Zustimmung durch HVT Automobile GmbH, die jeweilige Änderung betreffend, wirksam.
IV. Preise
1. Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung inklusive Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zzgl. Kosten für Aufbereitung und Zubehör bzw. ab Lager frei Verladen.
2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird im kaufmännischen Verkehr sofort, im nicht kaufmännischen Verkehr dann an den Kunden weiterberechnet, wenn die Ware nach dem Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss geliefert wird.
V. Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges, spätestens jedoch 10 Tage nach Bereitstellung des COC-Papiers und des Fahrzeuges zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind aufs äußerste zu beschleunigen und vom Käufer ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) zu zahlen. HVT Automobile GmbH erhebt ab dem 11 Tag ein Standgeld in Höhe von € 25,00 pro Tag zur Deckung der Finanzierungskosten.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
VI. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrenübergang
1. HVT Automobile GmbH ist zur Lieferung des Kaufgegenstandes verpflichtet. Streik, höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten befreien HVT Automobile GmbH von der Lieferverpflichtung, ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.
2. Bei Überschreitung des Liefertermins von mehr als 4 Wochen muss der Auftraggeber der Firma HVT Automobile GmbH eine Nachfrist von weiteren 4 Wochen zugestehen. Die Ausstattung (Serien- und Sonderausstattung) richtet sich nach dem Modus des jeweiligen Auslieferungslandes und kann von der deutschen Ausstattung abweichen.
3. Bei Änderung des Übergabeortes erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 €
4. Wenn das Fahrzeug nicht auf die Person/Adresse zugelassen wird, welche in der Verpflichtungserklärung / Vollmacht steht, erheben wir für den erforderlichen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 250,00 €.
Alle Angaben entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen Kenntnissen. Vorbehalten bleiben Änderungen des Herstellers, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht erheblich mindern.
5. Liegen zwischen Abschluss des Kaufvertrages und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate, so hat der Käufer dem Verkäufer eine nach Kaufvertragsabschluss eintretende, vom Verkäufer nachzuweisende Preiserhöhung des Herstellers bis zu einer Höhe von 2,5% des Bruttokaufpreises zu erstatten. Maßgeblich zum Nachweis einer Preiserhöhung ist die offizielle Preisliste des jeweiligen Herstellers.
6. Offizielle Preiserhöhungen und Rabattkürzungen des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten (keine Festpreisbindung im Ausland). Die Preiserhöhung oder Rabattkürzung des Herstellers muss dem Kunden von HVT Automobile GmbH nachgewiesen werden. Der Käufer verpflichtet sich zur Übernahme der Preiserhöhung oder Rabattkürzung des Herstellers auf seine Kosten.
7. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, so obliegt das Abladen dem Verkäufer bzw. dem von ihm beauftragten Spediteur. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schäden. Die Anlieferzeit ist vorab zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich des Kaufgegenstandes mit Übergabe durch den Spediteur an den Käufer über.
VII. Garantie
1. Alle Fahrzeuge werden mit COC-Dokument (Certificate of Conformity) und einem vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltem Serviceheft (Garantieheft) ausgeliefert. Bedingung für die Übergabe des Serviceheftes ist die Einreichung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Halterdaten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen mit den Angaben des Bestellers übereinstimmen.
2. Alle Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV und AU.
3. Der Umfang und die Dauer der Garantie richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
4. Bei Abholung in Hilden werden Transportschäden, die bei Fahrzeugübergabe festgestellt werden von der Firma HVT Automobile GmbH behoben.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der zugrundeliegenden Rechnung im Eigentum des Verkäufers.
IX. Sachmängel
1. Gegenüber dem Käufer ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
2. Bei Sachmängelansprüchen behält sich die Firma HVT Automobile GmbH das Recht einer dreimaligen Nachbesserung vor. Ort der Nachbesserung ist der Firmensitz von HVT Automobile GmbH.
X. Haftung
1. HVT Automobile GmbH haftet für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle
a) Von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch ihn selber (Verkäufer), seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle fahrlässiger Pflichtverletzung,
b) Des Vorliegens von Mängeln, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat,
c) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. nach § 823 BGB.
Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Steht dem Käufer nach diesem Abschnitt „Haftung“ ein Schadenersatzanspruch zu, so verjähren diese mit Ablauf der nach dem Produkthaftungsgesetz oder §823 BGB genannten Verjährungsfristen.
XI. Schlussklausel
1. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hilden, bzw. das für Hilden zuständige Gericht.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist deutsch.
Viele unserer EU-Neufahrzeuge beziehen wir aus den Niederlanden. Dort gelten andere Steuersaetze. Auf Neuwagen, wie zum Beispiel Seat, Skoda und Suzuki wird eine Luxussteuer und eine Umsatzsteuer erhoben. Die Luxussteuer entfällt bei Exporten ins Ausland, da diese Steuer nur gegenüber niederlaendischen Kunden erhoben werden muss. Diesen zusätzlichen Rabatt geben wir an unsere deutschen Kunden weiter, was die Neuwagen im Vergleich zum deutschen Handel wesentlich guenstiger macht.<br>
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Weshalb sollte ich mein Fahrzeug nicht direkt im Ausland kaufen?<br>
Die großen Abnahmemengen von Neuwagen bei den auslaendischen Vertragshaendlern ermöglichen uns die Durchsetzung von hohen Rabatten, die wir an unsere Kunden weitergeben koennen. Zusätzlich erledigen wir die notwendigen Transaktionen wie die Ausstellung der allgemeinen Betriebserlaubnis (sog. COC Papiere) für Ihr EU-Neufahrzeug, die Hilfestellung in steuerlichen Fragestellungen, den Transport und die Ausstellung der Transportdokumente, die Sie viel Zeit und zusätzlich Geld kosten würde. Diese Kosten sind bei uns im Fahrzeugpreis enthalten. Nicht zuletzt waeren Sie bei einem selbst organisierten Einkauf im Ausland gezwungen, mehrere Vertragshaendler zu besuchen, um sich ein Bild über das Angebot zu machen.<br>
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Wie erhalte ich die erforderlichen Papiere für die Zulassung?<br>
Die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist generell sehr einfach. Sie erhalten von uns die allgemeinen Betriebserlaubnis (COC-Papier) per Post vor der Übergabe des Fahrzeugs. Mit dieser Betriebserlaubnis koennen Sie Ihr Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zulassen. Dort wird Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) sowie Teil I der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugschein) ausgestellt. Zusätzlich erhalten Sie für Neufahrzeuge automatisch 3 Jahre TÜV und AU. Alternativ haben Sie die Moeglichkeit, die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II durch uns vornehmen zu lassen. Bitte wählen Sie dies gesondert bei der Bestellung im Bereich Zubehoer aus. Aus diesem Verfahren ergibt sich zudem ein besonderer Vorteil für unsere Kunden. Aufgrund der Tatsache, dass das COC-Dokument ein einmaliges Dokument ist, verbrieft dies zusätzlich das Eigentum am Fahrzeug. Das bedeutet, dass unsere Kunden bereits vor der Zahlung Eigentuemer des Fahrzeugs sind. Das schafft zusätzliche Sicherheit für die Kunden und Vertrauen in HVT Automobile GmbH.<br>
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Hat das EU-Fahrzeug Herstellergarantie?<br>
Unsere Neufahrzeuge von Seat, Opel, Skoda, Suzuki, VW, Audi und Citroen werden generell mit zwei Jahren Herstellergarantie ausgeliefert. Sie erhalten das original abgestempelte Bordbuch (inkl. 0-KM-Inspektion) mit allen Dokumenten. Die Herstellergarantie gilt europaweit. Das bedeutet, dass jeder Vertragshaendler innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Garantiearbeiten an Ihrem Fahrzeug durchfuehrt, egal wo Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Dies geht schon aus dem Europaeischen Recht auf freien Warenverkehr hervor.<br>
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Welche Unterlagen benoetige ich bei der Zulassung?<br>
Die Zulassung erfolgt immer über das für den Kunden zustaendige Straßenverkehrsamt. Die Zulassungsstellen sind – aehnlich wie die Einwohnermeldeaemter – regional orientiert und für die Kunden einer Gemeinde zustaendig. Zur Anmeldung Ihres Neuwagens benötigen Sie das durch uns verschickte COC-Dokument für Ihren neuen Seat, Skoda, Suzuki oder Citroen. Daneben benoetigen Sie die Doppelkarte der Versicherung. Diese erhalten Sie bereits vorab gegen die Nennung einer Schluesselnummer des Neuwagens. Die Schluesselnummer können Sie bei HVT Automobile GmbH jederzeit erfragen. Zusaetzlich benoetigen Sie Ihren Personalausweis und (in manchen Faellen) die Fahrzeugrechnung, die Sie ebenfalls von HVT Automobile GmbH zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren erhalten.<br>
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Muss ich eine Anzahlung leisten?<br>
Teil der umfangreichen Serviceleistungen von HVT Automobile GmbH ist auch die Tatsache, dass Sie bei uns Ihr Fahrzeug erst dann bezahlen, wenn Sie es abholen. Das bedeutet, dass bei uns keine Anzahlung faellig wird. Erst wenn Sie Ihr Fahrzeug bei uns in Trier uebernehmen, bezahlen Sie die Rechnung. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie jedoch bereits Eigentuemer des Fahrzeuges, da die Zulassung im Normalfall dann schon erfolgt ist.<br>
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Gibt es Ausstattungsunterschiede im Vergleich zu deutschen Neufahrzeugen?<br>
Die Produktion der Neufahrzeuge erfolgt bei fast allen Herstellern in einem Werk, unabhaengig davon, in welches Land das Fahrzeug ausgeliefert wird. So ist es bei Seat als Beispiel so, dass in Spanien, beziehungsweise Portugal (Seat Alhambra) produziert wird. Die Fahrzeuge werden anschließend von dort in alle europaeischen Laender überführt. Dennoch gibt es in den einzelnen Laendern unterschiedliche Serienausstattungen, da die einzelnen Maerkte unterschiedliche Beduerfnisse aeußern. So ist zum Beispiel das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) ein Ausstattungsmerkmal, welches außerhalb von Deutschland nur selten verlangt wird, in Deutschland jedoch serienmaeßig in fast jedem Neuwagen verkauft wird. Mittels der auf unserer Internetseite (www.hvt-automobile.de) verfuegbaren Preislisten koennen Sie sich jedoch einen umfassenden Überblick über die im Ausland verfuegbaren Ausstattungen machen und diese anschließend mit den deutschen Ausstattungslisten vergleichen. Sie werden feststellen, dass sich die Ausstattungen nur in wenigen Details unterscheiden.<br>
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Welche Moeglichkeiten der Bezahlung gibt es?<br>
Bei der Abholung In Trier können Sie zwischen drei Methoden der Bezahlung waehlen. Zum Einen kann die Zahlung in bar direkt vor Ort erfolgen. Des weiteren koennen Sie die Zahlung mittels eines Verrechnungsschecks vornehmen. Diesen Scheck stellen Sie auf HVT Automobile GmbH aus und legen ihn bei Abholung zusammen mit einem Bestaetigungsschreiben Ihrer Bank vor, aus dem hervor geht, dass die Schecksumme auf Ihrem Verrechnungskonto gedeckt ist. Als dritte Methode können Sie die Rechnung mittels Ueberweisung bezahlen. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Fahrzeug am Tag der Abholung bezahlt sein muss. Dies bedeutet, dass eine Ueberweisung bis zum Tag der Abholung bei uns eingegangen sein muss.<br>





