Automobile Eckers GmbH

 
Automobile Eckers GmbH
Wassenberger Straße 117
52525 Heinsberg
Telefon:
02452-64759
Telefax:
02452-180307
Mobil:
0177-5264440
Ansprechpartner:
Herr Böhm
 
Herr Eckers
E-Mail:
AutoEckers@gmx.de
Internet:
http://www.eu-bestellfahrzeuge.de
USTID:
DE 192939563
Lieferbare Hersteller
Citroen, Ford, Hyundai, KIA, Mercedes Benz, Renault, Seat, Skoda, Suzuki, VW, Volvo
Allgemeine Beschreibung
Wir vermitteln bereits seit 1994 EU-Reimporte, die überwiegend aus dem BeNeLux-Raum kommen. Unsere Fahrzeuge sind in der Regel Wunschbestellungen, so daß der Kunde sich sein Fahrzeug individuell zusammen stellen kann. Bei der Abwicklung der Bestellung wird der deutsche Kunde dem jeweiligen Inlandskunden gleichgestellt und es entstehen keine Liefernachteile.

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Besondere Vorteile
Bei uns stellt der Kunde, wie auch bei einem deutschen Vertragshändler, sein Fahrzeug individuell zusammen. Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung von Neufahrzeugen innerhalb der EU können wir die Fahrzeuge deutlich günstiger anbieten als der deutsche Markenhändler. Die Abwicklung der Bestellung erfolgt dabei telefonisch, per Fax oder E-Mail. Anzahlungen werden nicht verlangt und das Fahrzeug muß erst bei der Übergabe bezahlt werden.

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Inzahlungnahme
Wir nehmen auch Fahrzeuge in Zahlung!

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Finanzierung
Finanzierung zu einem Zinssatz ab 5,49 % eff. und Leasing werden von uns angeboten.

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Werkstatt
Eine eigene Werkstatt haben wir nicht. Jedoch führt dies für Sie zu keinen Problemen, da alle Neufahrzeuge eine mindestens 2jährige EU weite Garantie haben und Sie im Garantiefall mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten Vertragswerkstatt fahren können um dort die notwendigen Arbeiten erledigen zu lassen.

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Sonstiges
Beachten Sie insbesondere unsere Preisgarantien bei Bestellungen von Fahrzeugen der Marken Opel und Citroen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsabschluß / Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1.
Die Bestellung ist für den Verkäufer / Vermittler verbindlich. Erklärt der Verkäufer / Vermittler nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Bestellung, dass er dieselbe ablehnt, gilt dieses Schweigen als Annahme.
2.
Der Vertrag kommt zu den in dieser Bestellung enthaltenen Bedingungen zustande. Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestimmungen des Käufers sind für den Verkäufer / Vermittler unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
3.
Die Übertragung von rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
4.
Der Verkäufer / Vermittler behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, wenn er aufgrund von Produktionsschwierigkeiten im Herstellerwerk, unvorhersehbare Ereignisse beim Transport oder aufgrund der Nichteinhaltung von Zusagen seitens seines Lieferanten nicht oder nicht rechtzeitig in der Lage ist, den Kaufgegenstand dem Käufer zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer das vom Käufer bestellte Fahrzeug seinerseits tatsächlich bestellt hat und den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichtet hat.
5.
Der Käufer bedient sich beim Fahrzeugkauf oder bei der Übernahme eines EU Fahrzeugs der Fa. Automobile Eckers GmbH als Vermittler. Wobei der Käufer die Fa. Automobile Eckers GmbH bevollmächtigt das Fahrzeug im Ausland in Empfang zu nehmen.
II. Preise
1.
Alle Preise verstehen sich frei Heinsberg inkl. Kfz-Brief und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstiger Nachlässe.
2.
Zwischenzeitlich auferlegte Preiserhöhungen seitens des Herstellers werden an den Kunden ohne Aufschlag weitergegeben. Hierbei hat der Verkäufer / Vermittler dies dem Kunden transparent zu gestalten (z. B. durch Vorlage der jeweiligen Preislisten aus denen sich diese Erhöhungen ergeben).
Dies gilt jedoch nicht für den Fall, in dem dem Kunden ausdrücklich eine Preisgarantie bis zur Auslieferung des Fahrzeugs gewährt wurde.
III. Zahlungsbedingungen
1.
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2.
Zahlungen haben wie folgt zu erfolgen:
a) Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
b) Banküberweisungen müssen spätestens einen Tag vor der Fahrzeugübergabe auf dem Konto der Firma Automobile Eckers GmbH eingegangen sein.
c) Zahlungen durch deutsche LZB Schecks, die durch die Landeszentralbank bestätigt sind
d) Scheck mit Scheckbestätigung inkl. unwiderruflicher Einlösegarantie der ausstellenden Bank, ohne banküblichen Vorbehalt.

Liefertermin / Lieferumfang
1.
Der verbindliche oder unverbindliche Liefertermin wird vom Verkäufer / Vermittler mit der Bereitstellung des Kaufgegenstandes ab Auslieferungsort Heinsberg erfüllt.
2.
Alle Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer / Vermittler einen verbindlichen Termin ausdrücklich zugesichert hat.
3.
Wird ein unverbindlicher Liefertermin durch den Verkäufer von mehr als 8 Wochen
Überschritten, kann der Käufer den Verkäufer / Vermittler schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu liefern. Nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Käufer schriftlich die Abnahme des Kaufgegenstandes ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
4.
Wird ein verbindlicher Liefertermin durch den Käufer um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Käufer den Verkäufer / Vermittler schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu liefern. Nach dem Ablauf der gesetzten Nachfrist kann der Käufer schriftlich die Annahme des Kaufgegenstandes ablehnen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
5.
Schadenersatz wegen Nichteinhaltung des zugesagten verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins steht dem Käufer nur zu, wenn der Verkäufer / Vermittler aus betrieblichen Gründen den um die jeweilige Nachfrist verlängerten Liefertermin nicht einhält.
Schadenersatz durch den Verkäufer / Vermittler kann nicht geltend gemacht werden wegen eines nicht eingehaltenen Liefertermins, wenn der Verkäufer / Vermittler diesen nicht selber direkt zu vertreten hat. Dies gilt z. B. für die Fälle, dass es zu Produktionsschwierigkeiten im Herstellerwerk kommt und sich die Lieferzeit hierdurch verlängert oder es beim Transport des Fahrzeugs zum Auslieferungsort zu einem Unfall kommt und das Fahrzeug hierdurch beschädigt wird.
Macht der Käufer einen Schadenersatzanspruch geltend, bleibt der Anspruch auf Lieferung ausgeschlossen. Ein Schadenersatz kann höchstens bis zur Höhe von 10% des Kaufpreises geltend gemacht werden, soweit der Käufer einen direkten Schaden nachweist.

6.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer / Vermittler oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer / Vermittler ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändert die in Ziffer 1bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen diese Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

7.
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellerwerks bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers / Vermittler für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer / Vermittler oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können daraus alleine keine Rechte abgeleitet werden.
8.
Der Lieferumfang beinhaltet TÜV- und AU -Abnahme, Kfz-Brief, Hersteller-Garantieheft und das Handbuch der Betriebsanleitung in der jeweiligen Landessprache.
9.
Ein EU-Importfahrzeug ist auch dann als Neufahrzeug zu bewerten, wenn es im Ausland eine Tageszulassung hatte, jedoch die normalen Auslieferungskilometer von bis zu 50 Kilometern nicht überschritten sind.

Abnahme / Rücknahme
1.
Der Käufer hat innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige (Kfz-Brief oder Rechnung) den Kaufgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer / Vermittler von den gesetzlichen rechten Gebrauch machen.
2.
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige - auch durch Zahlungsunpünktlichkeit - im Rückstand, so kann der Verkäufer / Vermittler eine Nachfrist von14 Tagen setzen und danach Schadenersatz statt der Leistung verlangen und über das Fahrzeug frei verfügen. Der Setzung der Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat oder zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
3.
Verlangt der Verkäufer / Vermittler infolge Nichtabnahme einen Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer / Vermittler einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

Gewährleistung
1.
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren nach Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Zur Behebung der Sachmängel hat sich der Käufer in eine Fachwerkstatt des Herstellers zu begeben, die er frei wählen kann.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.
Bei Gebrauchtfahrzeugen beträgt die Garantiefrist ein Jahr ab Ablieferung.
3.
Der Käufer ist bei Lieferung einer mangelhaften Sache nicht berechtigt Ersatzlieferung oder Schadenersatz zu verlangen, wenn er die gekaufte Sache trotz Kenntnis vom Mangel und der Möglichkeit einer Ersatzlieferung / Schadenersatz während des Zeitraumes von 6 Monaten genutzt hat.
4.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind:
- natürliche Abnutzung
- wenn der Kaufgegenstand unsachgemäß oder missbräuchlich behandelt oder überbeansprucht wurde oder wenn in den Kaufgegenstand Teile eingebaut wurden, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat.
- wenn der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert wurde.
- wenn das Fahrzeug nicht in einer vom Fahrzeughersteller autorisierten Fachwerkstatt gewartet oder instandgesetzt wurde oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt.

Eigentumsvorbehalt
1.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Automobile Eckers GmbH. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und Ablauf einer schriftlichen Nachfrist von 14 Tagen, ist die Fa. Automobile Eckers GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand zurück zu nehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Fa. Automobile Eckers GmbH hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
Die Fa. Automobile Eckers GmbH ist nach Rücknahme des Kaufgegenstandes zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen ist.
2.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung sowie Veränderungen am Fahrzeug nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fa. Automobile Eckers GmbH zulässig. Veräußert der Käufer den Gegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungs-halber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärung bedarf.
3.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes alleine der Fa. Automobile Eckers GmbH zu.
4.
Der Kraftfahrzeugbrief kann dem Käufer vor der Abholung des Fahrzeugs ausschließlich zum Zwecke der Anmeldung zur Verfügung gestellt werden.
Haftung

Für Schäden haftet die Fa. Automobile Eckers GmbH nur, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist. In diesem Fall ist der schaden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.


IV. Schlussbestimmungen
1.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers / Vermittlers.
2.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.

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Leider wurden zum Punkt "Häufig gestellte Fragen" seitens des Händlers noch keine Angaben gemacht.




Letztes Fahrzeugupdate: 01.09.2010 17:31:16 Uhr - 304 Fahrzeuge